I. GELTUNGSBEREICH
I.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff “Hotelaufnahmevertrag” umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
I.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur mit beidseitigem Einverständnis Anwendung.
I.3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
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